Wer kann Ihnen nun helfen?
Welche Schadenspositionen Ihnen zustehen, wird Ihnen die gegnerische Versicherung in den meisten Fällen nicht erklären.

Verzichten Sie nicht auf:

  • Nutzungsausfall
  • Kostenpauschale
  • Fahrtkosten
  • Erstattung eines Verdienstausfalls
  • Ausgleich von Wertminderungen und Schäden an Fahrzeugen, mitgeführten Wertsachen, Kleidung und anderem

Die gegnerische Versicherung hat Sie im Idealfall für jeden der aufgeführten Punkte zu entschädigen. Sogar wenn beispielsweise die Reparaturkosten Ihres PKW 30% über dem Fahrzeugwert liegen.

Sie möchten sich über Ihre Rechte informieren?

Wir empfehlen Ihnen gern den richtigen Ansprechpartner. Vom Verkehrsanwalt bis zum unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen.